AGB

§ 1 Buchungsbestätigung

Die Reservierung für das Dünenhaus ist rechtskräftig mit Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe §2). Mit Überweisung der Anzahlung erkennen der Mieter und seine Mitreisenden die AGB als verbindlich an.

§ 2 Anzahlung

Die Anzahlung in Höhe von 30% der Gesamtsumme ist innerhalb von 14 Tagen nach der Buchungsbestätigung auf unser Konto zu überweisen. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Anreise fällig. Eine Kaution wird nicht erhoben.

§ 3 An- und Abreise

Am Anreisetag steht das Dünenhaus ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich 16.00 Uhr bezogen werden kann. Am Abreisetag ist das Dünenhaus ab 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen.

§ 4 Mietobjekt

4.1. Das Dünenhaus wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand des Dünenhauses und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden ab Ankunft anerkannt. Danach müssen evtl. beschädigte/ fehlende Gegenstände ersetzt werden. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.

4.2. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Dünenhauses, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises (§ 2) kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.

4.3. Es ist nicht gestattet, E-Autos am Hausstrom zu laden!!!

§ 5 Aufenthalt

Der Mindestaufenthalt bei den Wohneinheiten sind 3 Tage. Andere Aufenthaltszeiten sind auf Anfrage möglich. Das Dünenhaus darf höchstens mit der nach Absprache mit dem Vermieter angegebenen Personenzahl benutzt werden. Bei Überbelegung hat der Eigentümer des Dünenhauses das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder den entsprechenden Aufpreis einzuziehen.

§ 6 Reiserücktritt

Ein notwendiger Rücktritt von der Reise muss schriftlich mitgeteilt werden. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten Reisepreises bestehen. Sofern sich das gebuchte Dünenhaus nicht anderweitig vermieten lässt, hat der Vermieter einen Ersatzanspruch nach folgender Staffelung:

Bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 15 % des Reisepreises.
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises.
bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises.
bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises.
danach 90 % des Reisepreises

Darüber hinaus ist in jedem Falle eine Storno-/Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40 € zu zahlen. Die Rücktrittgebühr wird mit der Anzahlung verrechnet. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-/-Abbruchversicherung wird dringend empfohlen.

§ 7 Rücktritt durch den Vermieter

Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

§ 8 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hierbei ausgeschlossen.

§ 9 Schriftform

Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung oder aber der Zahlung in bar.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.